One apple a day keeps the doctor away. Vitaball Technologies Ltd.

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AGB
Datenschutz
Impressum

Besondere Bedingungen für Mietverträge der Firma Vitaball® Technologies Ltd. über die Partnerprogramm - Affiliate Software „Partnerseller®“

  1. Nutzungsrecht
  2. Mietzahlung
  3. Gewährleistung, Instandhaltung, Instandsetzung; Haftung des Mieters
  4. Beginn und Ende des Vertrages
  5. Verzug, Aufrechnung, Abtretung
  6. Haftung des Vermieters, Softwareherstellers
  7. Datenschutz
  8. Widerrufsrecht
  9. Nebenabreden, Schriftformklausel
  10. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges

1. Nutzungsrecht

1.1. Die Affiliate - Partnerprogramm Software bleibt während der gesamten Vertragsdauer und darüber hinaus Eigentum des Herstellers der Software.

Der Vermieter räumt dem Mieter im Auftrag des Herstellers für die gesamte Vertragsdauer ein zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ( Lizenz ) an der zur Nutzung übergebenen Affiliate - Partnerprogramm Software ein.

Unabhängig davon gelten die Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung und dem jeweils bei Vertragsschluss vereinbarten Umfang.

Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und sonstiger nationaler und internationaler Rechtsvorschriften.

Der Mieter ist nicht berechtigt das eingeräumte Nutzungsrecht an der zur Nutzung übergebenen Affiliate - Partnerprogramm Software ohne Zustimmung des Vermieters und/oder des Softwareherstellers zu veräußern, zu übertragen, zu vermieten und/oder sonst Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung – auch Mitbenutzung - anzubieten und/oder in irgend einer Form zu überlassen, außer der Nutzung im Rahmen der von der Affiliate - Partnerprogramm Software selbst gewährten Möglichkeiten ( Teilnahme am Partnerprogramm des Mieters ).

Der Mieter darf die zur Nutzung übergebene Affiliate - Partnerprogramm Software gleichzeitig nur auf einem Rechner und/oder unter einer TLD - Endung bzw. einer Netzwerkadresse nutzen, es sei den der Vermieter und/oder der Softwarehersteller haben im Rahmen des mit dem Mieter vereinbarten Vertrages/der dem Mieter überlassenen Lizenz ausdrücklich die mehrfache Nutzung gestattet.

Eine mehrfache Nutzung liegt vor, wenn sich die zur Nutzung übergebene Affiliate - Partnerprogramm Software auf mehr als einem Speichermedium befindet und/oder unter einer anderen TLD – Endung bzw. Netzwerkadresse als der dem Vertrag/der Lizenz zugrunde liegenden durch Dritte – direkt und/oder indirekt mittels Weiterleitung ( verdeckt und/oder offen ) - abrufbar ist.

1.2. Die Affiliate - Partnerprogramm Software wird vom Vermieter ausschließlich unter der vom Mieter im Vertrag genannten Domain vorinstalliert. Die individuelle Einrichtung ( z.B. Gestaltung der Webseiten, des Impressums, Ausbringen der Werbemittel etc. ) obliegt – sofern im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde – ausschließlich dem Mieter.

1.3. Der Vermieter sichert zu, dass er vom Hersteller der Affiliate - Partnerprogramm Software beauftragt und entsprechend bevollmächtigt ist alle Erklärungen in Bezug auf dieses Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung abzugeben, insbesondere die Übertragung des nicht ausschließlichen, zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes für die Dauer dieses Vertrages gemäß den Lizenzbestimmungen des Herstellers vorzunehmen und bei Verstoß des Mieters gegen diese Bestimmungen und/oder die Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers jederzeit wieder zu entziehen.

1.4. Der Mieter verpflichtet sich von der Affiliate - Partnerprogramm Software, allen Daten und Datenbanken die unmittelbar oder mittelbar in die Affiliate - Partnerprogramm Software eingebunden oder zur Nutzung der Affiliate - Partnerprogramm Software dienlich sind, mindestens ein Mal täglich eine vollständige Sicherungskopie nach den neuesten technischen Möglichkeiten zu erstellen und diese Sicherungskopie nach den neuesten technischen Möglichkeiten vollständig auf einem Datenträger zu sichern, der nicht identisch mit demjenigen bzw. denjenigen Datenträger ist/sind auf welchen die Affiliate - Partnerprogramm Software und/oder die Daten und/oder die Datenbanken schon abgespeichert bzw. zum Abruf durch Dritte bereitgehalten werden.

Hierzu erhält der Mieter die FTP-Zugangsdaten für die zum Paket gehörende Domain.

1.5. Die Laufzeit der zum Paket gehörenden Domain ist an die Laufzeit dieses Vertrages gekoppelt. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Der Mieter wird als Inhaber und Admin-C der Domain beim jeweiligen NIC ( Network Information Center = die zuständige Registrierungsstelle ) eingetragen.

Der Mieter sichert zu, dass die von ihm gewünschte und zum Einsatz der Partnerprogramm Affiliate Software vorgesehene Domain den gesetzlichen Bestimmungen der Herkunftsländer und der Vergaberichtlinien des jeweiligen NIC nicht entgegensteht und insbesondere keine Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten Dritter verletzt und darüber hinaus auch den allgemeinen Gesetzen der Verwendungsländer nicht widerspricht.

Verletzt der Mieter diese Verpflichtungen und entstehen dadurch Ansprüche Dritter gegen den Vermieter und/oder Softwarehersteller und/oder wendet/en der Vermieter und/oder Softwarehersteller zu einer Rechtsverfolgung und/oder einer Rechtsverteidigung aufgrund eines solchen Verstoßes des Mieters Kosten auf, so ist der Mieter verpflichtet den Vermieter und/oder den Softwarehersteller unverzüglich und unter Verzicht auf jegliche Einrede und/oder Einwendung von diesen Ansprüchen und/oder den zu ihrer Abwehr und/oder den zur Rechtsverfolgung aufgewendeten Kosten freizustellen.

2. Mietzahlung

Der Mieter verpflichtet sich während der gesamten Vertragsdauer die Miete zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Vermieter zu entrichten.

Die Miete ist monatlich zum ersten Kalendertag fällig und wird vom Vermieter vereinbarungsgemäß beim Mieter eingezogen.

3. Gewährleistung, Instandhaltung, Instandsetzung; Haftung des Mieters

Der Vermieter gewährleistet zusammen mit dem Softwarehersteller während der Laufzeit dieses Vertrages die vertragsgemäße Nutzung der Affiliate - Partnerprogramm Software einschließlich der Einspielung aller Updates, Sicherheitsupdates und neuer Programmversionen der Partnerprogramm Software.

Der Mieter ist verpflichtet die Affiliate - Partnerprogramm Software nur in dem vereinbarten und von der Affiliate - Partnerprogramm Software selbst vorgegebenen Umfang zu nutzen ( insbesondere ist jeder Eingriff in den Quellcode der Affiliate - Partnerprogramm Software oder das Löschen bzw. Verändern der Dateien über das FTP – Verzeichnis zu unterlassen ). Die Bedienung der Affiliate - Partnerprogramm Software darf nur über den Admin – Zugang durch Aufruf im Webbrowser erfolgen.

Jede über diese von der Affiliate - Partnerprogramm Software selbst vorgegebene Nutzungsmöglichkeit hinausgehende Nutzung der Software berechtigt den Vermieter und/oder Softwarehersteller Gewährleistungs- und Haftungsansprüche ganz oder teilweise abzulehnen. Der Nachweis, dass die Nutzung der Affiliate - Partnerprogramm Software vertragsgemäß erfolgte, obliegt in jedem Fall dem Mieter.

Jeder festgestellte oder auch nur vermutete Fehler der Affiliate - Partnerprogramm Software ist dem Vermieter und/oder Softwarehersteller unverzüglich nach Kenntnisnahme in Schriftform anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet an der Beseitigung von Softwarefehlern mitzuwirken, indem er dem Vermieter und/oder Softwarehersteller etwa Server- oder Hostzugang einräumt. Sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Mieters gegen den Vermieter und/oder Hersteller erlöschen, wenn der Mieter dieser Obliegenheit nicht unverzüglich nachkommt.

Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass für Zeiten der Instandhaltung, Instandsetzung und/oder der Updateeinspielung die Affiliate - Partnerprogramm Software nicht genutzt werden kann. Ansprüche jeglicher Art für Ausfälle der Software in dieser Zeit können nicht geltend gemacht werden.

Vermieter und/oder Softwarehersteller werden im Rahmen des möglichen dem Mieter für Mängel die auf eine nicht vertragsgemäße Nutzung der Affiliate - Partnerprogramm Software und/oder eine verspätete Anzeige von Softwarefehlern zurückzuführen sind, Support unter Zugrundelegung eines Stundensatzes von 40 EUR Netto pro angefangene Arbeitsstunde anbieten. Auch dabei ist der Mieter verpflichtet durch Einräumung eines Server- oder Hostzuganges an der Fehlerbeseitigung mitzuwirken.

Etwaige Fehler der Partnerprogramm - Affiliate Software berechtigen den Mieter nicht zur Minderung, zur Kündigung oder zur Zurückbehaltung der monatlichen Mietraten. Ebenso sind Ansprüche auf Rückzahlung bereits entrichteter Mietraten ausgeschlossen.

Verletzt der Mieter Verpflichtungen aus diesem Vertrag und/oder im Rahmen der Softwarenutzung/Domainregistrierung/Domainnutzung, indem er etwa Rechte Dritter verletzt und/oder in anderer Weise gegen Gesetz und/oder geltendes Recht verstößt und entstehen dadurch Ansprüche Dritter gegen den Vermieter und/oder Softwarehersteller und/oder wendet/en der Vermieter und/oder Softwarehersteller zu einer Rechtsverfolgung und/oder einer Rechtsverteidigung aufgrund eines Verstoßes des Mieters Kosten auf, so ist der Mieter verpflichtet den Vermieter und/oder den Softwarehersteller unverzüglich und unter Verzicht auf jegliche Einrede und/oder Einwendung von diesen Ansprüchen und/oder den zu ihrer Abwehr und/oder den zur Rechtsverfolgung aufgewendeten Kosten freizustellen.

4. Beginn und Ende des Vertrages

Der Mieter sichert mit der Unterzeichnung dieses Vertrages zu, dass er gewerblich oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und voll geschäftsfähig, soweit einschlägig bevollmächtigt und zur Vertretung berechtigt bzw. bei Personengesellschaften oder juristischen Personen rechtsfähig ist.

Der Mietvertrag kommt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien zustande.

Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.

Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Mieter nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich kündigt.

Mit der Beendigung des Vertrages erlöschen alle erteilten Nutzungsrechte an der überlassenen Affiliate - Partnerprogramm Software automatisch.

In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet die Affiliate - Partnerprogramm Software an den Vermieter und/oder den Softwarehersteller auf eigene Kosten des Mieters heraus zu geben bzw. vollständig am Speicherort zu löschen und alle sonstigen – auch schriftliche Unterlagen und eigene Aufzeichnungen zur Affiliate - Partnerprogramm Software und deren Nutzung – auf eigene Kosten des Mieters an den Vermieter und/oder den Softwarehersteller zu übersenden bzw. nach Aufforderung durch den Vermieter und/oder den Softwarehersteller sofort und dauerhaft auf eigene Kosten des Mieters zu vernichten.

Dies gilt nicht sofern im Einzellfall mit dem Mieter zwischen Vermieter und/oder dem Softwarehersteller ausdrücklich eine andere Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen wurde.

Die zum Paket gehörende Domain wird beim jeweiligen NIC gekündigt und zur Registrierung durch Dritte freigegeben, sofern der Mieter nicht zugleich mit seiner Kündigung den neuen Provider benennt zu welchem die Domain nach Vertragsende umziehen soll.

5. Verzug, Aufrechnung, Abtretung

Kommt der Mieter mit einer Monatsrate in Verzug, berechtigt dies den Vermieter nach vorheriger einmaliger Anmahnung säumiger Beträge die Affiliate - Partnerprogramm Software bei fruchtlosem Fristablauf bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Beträge einschließlich der entstandenen und bis zum Zahlungsausgleich noch entstehenden Nebenkosten ( z.B. wegen Rücklastschriften, Mahn- und Vollstreckungskosten usw. ) auch über den vereinbarten Zeitraum dieses Mietvertrages hinaus zu sperren, indem der Softwarefreischaltungsschlüssel entweder für ungültig erklärt und/oder dem Mieter kein neuer Freischaltungsschlüssel für die Affiliate - Partnerprogramm Software zugeteilt und/oder die Domain auf der die Affiliate - Partnerprogramm Software läuft gesperrt wird. Dem Mieter ist es dann nicht mehr möglich die Affiliate - Partnerprogramm Software in dem von ihm gewünschten und/oder in dem vertraglich vereinbarten Umfang einzusetzen.

Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegen den Vermieter und/oder Softwarehersteller können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.

Kommt der Mieter mit mindestens zwei Monatsraten in Verzug oder zahlt der Mieter auf eine Mahnung des Vermieters nicht fristgerecht, berechtigt dies den Vermieter zur sofortigen Sperrung der Affiliate - Partnerprogramm Software und/oder sofortigen Sperrung der Domain auf welcher die Affiliate - Partnerprogramm Software läuft und/oder Kündigung des Mietverhältnisses zum Ende des jeweils laufenden Monats. Auch dann sind Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegen den Vermieter und/oder Softwarehersteller ausgeschlossen.

Eine Rückerstattung geleisteter Zahlungen durch den Vermieter erfolgt nicht.

Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Vermieter wird die zum Paket gehörende Domain beim jeweiligen NIC gekündigt und zur Registrierung durch Dritte freigegeben, sofern der Mieter nicht binnen 3 Tagen nach Zugang der Kündigung dem Vermieter schriftlich den neuen Provider benennt zu welchem die Domain nach Vertragsende umziehen soll.

Die Aufrechnung durch den Mieter ist nur mit vom Vermieter anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen möglich.

Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter und/oder Softwarehersteller an Dritte ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist auch die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch Dritte in eigenem Namen ausgeschlossen.

6. Haftung des Vermieters, Softwareherstellers

Der Vermieter und/oder der Softwarehersteller haften nicht für Schäden, insbesondere für unvollständige und/oder falsche Daten und/oder Datenverlust, welche sich aus der Nutzung der Affiliate - Partnerprogramm Software und/oder sonstigen Betriebsstörungen beim Mieter und/oder auf dessen Rechnern/Speicherplätzen/Netzwerken etc. ergeben, weder aufgrund vertraglicher, noch aufgrund außervertraglicher Anspruchsgrundlagen, es sei den das der Vermieter und/oder Softwarehersteller und/oder ein von ihnen beauftragter Erfüllungsgehilfe eine wesentliche Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Art und Weise verletzt hat oder der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung bei Personenschäden aufgrund von Fehlern zugesicherter Eigenschaften und sonstiger zwingender gesetzliche Regelungen wird davon nicht berührt.

Ansprüche auf Schadenersatz verjähren – außer im Falle vorsätzlicher Schädigung - innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des den Schaden verursachenden Ereignisses durch den Mieter.

7. Datenschutz

Der Vermieter und/oder der Softwarehersteller erheben, speichern, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung und Abwicklung dieses Vertrages einschließlich der sich daraus ergebenden Nachwirkungen und/oder im Rahmen der Lizenzerteilung.

8. Widerrufsrecht

Es gilt als vereinbart das Vorschriften über gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher aufgrund des Fernabsatzrechtes oder anderer hier nicht erwähnter verbraucherschützender Vorschriften nicht auf diesen Vertrag - auch nicht analog - anwendbar sind.

9. Nebenabreden, Schriftformklausel

Nebenabreden wurden nicht getroffen. Jede Änderung und/oder Ergänzung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt gleichfalls in Bezug auf die Schriftformklausel

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder der einbezogenen Lizenzbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partnerprogramm - Affiliate Software Herstellers Kohnlesoft, Andreas Kohnle, Brühlgasse 4, D-73467 Dirgenheim, Germany und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vitaball® Technologies Ltd., Strassberger Strasse 29, D-08527 Plauen, Germany und gleich aus welchem Rechtsgrund, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben, oder nach dem Sinne und Zweck gewollt haben würden, sofern sie den Punkt beachtet hätten.

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Plauen/Sachsen, ( Bundesrepublik Deutschland ).

Dasselbe gilt für gegen den Vermieter und/oder Softwarehersteller gerichtete Klagen des Mieters oder wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Für Klagen gegen den Leasingnehmer – sofern nicht Kaufmann - mit allgemeinem Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland ist dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort maßgeblich, sofern im Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt.

Auf diesen Vertrag und seine Nachwirkungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter gleichzeitigem Ausschluss des UN-Rechts Anwendung.

Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen besteht nicht. Die Verfügbarkeit kann nur im Rahmen der technischen Gegebenheiten gewährleistet werden. Eine Nichtverfügbarkeit begründet insbesondere keinerlei Schadensersatzansprüche des Mieters.

Stand: 14.09.2006 - als PDF Dokument aufrufen

Vitaball® Technologies Ltd., Strassberger Strasse 29, D-08527 Plauen, Germany

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