- Nutzungsrecht
- Mietzahlung
- Gewährleistung, Instandhaltung, Instandsetzung; Haftung des Mieters
- Beginn und Ende des Vertrages
- Verzug, Aufrechnung, Abtretung
- Haftung des Vermieters, Softwareherstellers
- Datenschutz
- Widerrufsrecht
- Nebenabreden, Schriftformklausel
- Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges
1. Nutzungsrecht
1.1. Die Affiliate - Partnerprogramm Software bleibt während der gesamten Vertragsdauer und darüber hinaus Eigentum des Herstellers der Software.
Der Vermieter räumt dem Mieter im Auftrag des Herstellers für die gesamte Vertragsdauer
ein zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ( Lizenz ) an der zur Nutzung
übergebenen Affiliate - Partnerprogramm Software ein.
Unabhängig davon gelten die Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers in der jeweils bei
Vertragsschluss gültigen Fassung und dem jeweils bei Vertragsschluss vereinbarten Umfang.
Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und
sonstiger nationaler und internationaler Rechtsvorschriften.
Der Mieter ist nicht berechtigt das eingeräumte Nutzungsrecht an der zur Nutzung
übergebenen Affiliate - Partnerprogramm Software ohne Zustimmung des Vermieters und/oder des Softwareherstellers
zu veräußern, zu übertragen, zu vermieten und/oder sonst Dritten entgeltlich oder
unentgeltlich zur Nutzung – auch Mitbenutzung - anzubieten und/oder in irgend einer Form
zu überlassen, außer der Nutzung im Rahmen der von der Affiliate - Partnerprogramm Software selbst gewährten
Möglichkeiten ( Teilnahme am Partnerprogramm des Mieters ).
Der Mieter darf die zur Nutzung übergebene Affiliate - Partnerprogramm Software gleichzeitig nur auf einem Rechner
und/oder unter einer TLD - Endung bzw. einer Netzwerkadresse nutzen, es sei den der
Vermieter und/oder der Softwarehersteller haben im Rahmen des mit dem Mieter
vereinbarten Vertrages/der dem Mieter überlassenen Lizenz ausdrücklich die mehrfache
Nutzung gestattet.
Eine mehrfache Nutzung liegt vor, wenn sich die zur Nutzung übergebene Affiliate - Partnerprogramm Software auf mehr
als einem Speichermedium befindet und/oder unter einer anderen TLD – Endung bzw.
Netzwerkadresse als der dem Vertrag/der Lizenz zugrunde liegenden durch Dritte – direkt
und/oder indirekt mittels Weiterleitung ( verdeckt und/oder offen ) - abrufbar ist.
1.2. Die Affiliate - Partnerprogramm Software wird vom Vermieter ausschließlich unter der vom Mieter im Vertrag
genannten Domain vorinstalliert. Die individuelle Einrichtung ( z.B. Gestaltung der
Webseiten, des Impressums, Ausbringen der Werbemittel etc. ) obliegt – sofern im Einzelfall
nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde – ausschließlich dem Mieter.
1.3. Der Vermieter sichert zu, dass er vom Hersteller der Affiliate - Partnerprogramm Software beauftragt und
entsprechend bevollmächtigt ist alle Erklärungen in Bezug auf dieses
Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung abzugeben, insbesondere die Übertragung des
nicht ausschließlichen, zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes für die Dauer dieses Vertrages
gemäß den Lizenzbestimmungen des Herstellers vorzunehmen und bei Verstoß des Mieters gegen diese Bestimmungen und/oder die Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers jederzeit wieder zu entziehen.
1.4. Der Mieter verpflichtet sich von der Affiliate - Partnerprogramm Software, allen Daten und Datenbanken die
unmittelbar oder mittelbar in die Affiliate - Partnerprogramm Software eingebunden oder zur Nutzung der Affiliate - Partnerprogramm Software
dienlich sind, mindestens ein Mal täglich eine vollständige Sicherungskopie nach den
neuesten technischen Möglichkeiten zu erstellen und diese Sicherungskopie nach den
neuesten technischen Möglichkeiten vollständig auf einem Datenträger zu sichern, der nicht
identisch mit demjenigen bzw. denjenigen Datenträger ist/sind auf welchen die Affiliate - Partnerprogramm Software
und/oder die Daten und/oder die Datenbanken schon abgespeichert bzw. zum Abruf durch
Dritte bereitgehalten werden.
Hierzu erhält der Mieter die FTP-Zugangsdaten für die zum Paket gehörende Domain.
1.5. Die Laufzeit der zum Paket gehörenden Domain ist an die Laufzeit dieses Vertrages
gekoppelt. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Der Mieter wird als Inhaber und Admin-C der Domain beim
jeweiligen NIC ( Network Information Center = die zuständige Registrierungsstelle )
eingetragen.
Der Mieter sichert zu, dass die von ihm gewünschte und zum Einsatz der Partnerprogramm Affiliate Software vorgesehene Domain den gesetzlichen
Bestimmungen der Herkunftsländer und der Vergaberichtlinien des jeweiligen NIC nicht
entgegensteht und insbesondere keine Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen
Schutzrechten Dritter verletzt und darüber hinaus auch den allgemeinen Gesetzen der
Verwendungsländer nicht widerspricht.
Verletzt der Mieter diese Verpflichtungen und entstehen dadurch Ansprüche Dritter
gegen den Vermieter und/oder Softwarehersteller und/oder wendet/en der Vermieter
und/oder Softwarehersteller zu einer Rechtsverfolgung und/oder einer Rechtsverteidigung
aufgrund eines solchen Verstoßes des Mieters Kosten auf, so ist der Mieter
verpflichtet den Vermieter und/oder den Softwarehersteller unverzüglich und unter
Verzicht auf jegliche Einrede und/oder Einwendung von diesen Ansprüchen und/oder den zu
ihrer Abwehr und/oder den zur Rechtsverfolgung aufgewendeten Kosten freizustellen.
2. Mietzahlung
Der Mieter verpflichtet sich während der gesamten Vertragsdauer die Miete zzgl. der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Vermieter zu entrichten.
Die Miete ist monatlich zum ersten Kalendertag fällig und wird vom Vermieter
vereinbarungsgemäß beim Mieter eingezogen.
3. Gewährleistung, Instandhaltung, Instandsetzung; Haftung des Mieters
Der Vermieter gewährleistet zusammen mit dem Softwarehersteller während der Laufzeit
dieses Vertrages die vertragsgemäße Nutzung der Affiliate - Partnerprogramm Software einschließlich der Einspielung
aller Updates, Sicherheitsupdates und neuer Programmversionen der Partnerprogramm Software.
Der Mieter ist verpflichtet die Affiliate - Partnerprogramm Software nur in dem vereinbarten und von der Affiliate - Partnerprogramm Software selbst
vorgegebenen Umfang zu nutzen ( insbesondere ist jeder Eingriff in den Quellcode der
Affiliate - Partnerprogramm Software oder das Löschen bzw. Verändern der Dateien über das FTP – Verzeichnis zu
unterlassen ). Die Bedienung der Affiliate - Partnerprogramm Software darf nur über den Admin – Zugang durch Aufruf
im Webbrowser erfolgen.
Jede über diese von der Affiliate - Partnerprogramm Software selbst vorgegebene Nutzungsmöglichkeit hinausgehende
Nutzung der Software berechtigt den Vermieter und/oder Softwarehersteller
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche ganz oder teilweise abzulehnen. Der Nachweis,
dass die Nutzung der Affiliate - Partnerprogramm Software vertragsgemäß erfolgte, obliegt in jedem Fall dem Mieter.
Jeder festgestellte oder auch nur vermutete Fehler der Affiliate - Partnerprogramm Software ist dem Vermieter und/oder
Softwarehersteller unverzüglich nach Kenntnisnahme in Schriftform anzuzeigen. Der Mieter
ist verpflichtet an der Beseitigung von Softwarefehlern mitzuwirken, indem er dem
Vermieter und/oder Softwarehersteller etwa Server- oder Hostzugang einräumt. Sämtliche
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Mieters gegen den Vermieter und/oder
Hersteller erlöschen, wenn der Mieter dieser Obliegenheit nicht unverzüglich nachkommt.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass für Zeiten der Instandhaltung, Instandsetzung
und/oder der Updateeinspielung die Affiliate - Partnerprogramm Software nicht genutzt werden kann. Ansprüche
jeglicher Art für Ausfälle der Software in dieser Zeit können nicht geltend gemacht werden.
Vermieter und/oder Softwarehersteller werden im Rahmen des möglichen dem Mieter für
Mängel die auf eine nicht vertragsgemäße Nutzung der Affiliate - Partnerprogramm Software und/oder eine verspätete
Anzeige von Softwarefehlern zurückzuführen sind, Support unter Zugrundelegung eines
Stundensatzes von 40 EUR Netto pro angefangene Arbeitsstunde anbieten. Auch dabei ist
der Mieter verpflichtet durch Einräumung eines Server- oder Hostzuganges an der
Fehlerbeseitigung mitzuwirken.
Etwaige Fehler der Partnerprogramm - Affiliate Software berechtigen den Mieter nicht zur Minderung, zur Kündigung oder zur Zurückbehaltung der monatlichen Mietraten. Ebenso sind Ansprüche auf Rückzahlung bereits
entrichteter Mietraten ausgeschlossen.
Verletzt der Mieter Verpflichtungen aus diesem Vertrag und/oder im Rahmen der
Softwarenutzung/Domainregistrierung/Domainnutzung, indem er etwa Rechte Dritter
verletzt und/oder in anderer Weise gegen Gesetz und/oder geltendes Recht verstößt und
entstehen dadurch Ansprüche Dritter gegen den Vermieter und/oder Softwarehersteller
und/oder wendet/en der Vermieter und/oder Softwarehersteller zu einer
Rechtsverfolgung und/oder einer Rechtsverteidigung aufgrund eines Verstoßes des
Mieters Kosten auf, so ist der Mieter verpflichtet den Vermieter und/oder den Softwarehersteller unverzüglich und unter Verzicht auf jegliche Einrede
und/oder Einwendung von diesen Ansprüchen und/oder den zu ihrer Abwehr und/oder den
zur Rechtsverfolgung aufgewendeten Kosten freizustellen.
4. Beginn und Ende des Vertrages
Der Mieter sichert mit der Unterzeichnung dieses Vertrages zu, dass er gewerblich oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und voll geschäftsfähig, soweit einschlägig bevollmächtigt und zur Vertretung berechtigt bzw. bei Personengesellschaften oder juristischen Personen rechtsfähig ist.
Der Mietvertrag kommt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien zustande.
Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der
Mieter nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich
kündigt.
Mit der Beendigung des Vertrages erlöschen alle erteilten Nutzungsrechte an der
überlassenen Affiliate - Partnerprogramm Software automatisch.
In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet die Affiliate - Partnerprogramm Software an den Vermieter und/oder den
Softwarehersteller auf eigene Kosten des Mieters heraus zu geben bzw. vollständig am
Speicherort zu löschen und alle sonstigen – auch schriftliche Unterlagen und eigene
Aufzeichnungen zur Affiliate - Partnerprogramm Software und deren Nutzung – auf eigene Kosten des Mieters an den
Vermieter und/oder den Softwarehersteller zu übersenden bzw. nach Aufforderung durch
den Vermieter und/oder den Softwarehersteller sofort und dauerhaft auf eigene Kosten des
Mieters zu vernichten.
Dies gilt nicht sofern im Einzellfall mit dem Mieter zwischen Vermieter und/oder dem
Softwarehersteller ausdrücklich eine andere Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen
wurde.
Die zum Paket gehörende Domain wird beim jeweiligen NIC gekündigt und zur Registrierung
durch Dritte freigegeben, sofern der Mieter nicht zugleich mit seiner Kündigung den neuen
Provider benennt zu welchem die Domain nach Vertragsende umziehen soll.
5. Verzug, Aufrechnung, Abtretung
Kommt der Mieter mit einer Monatsrate in Verzug, berechtigt dies den Vermieter nach
vorheriger einmaliger Anmahnung säumiger Beträge die Affiliate - Partnerprogramm Software bei fruchtlosem Fristablauf
bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Beträge einschließlich der entstandenen und bis
zum Zahlungsausgleich noch entstehenden Nebenkosten ( z.B. wegen Rücklastschriften,
Mahn- und Vollstreckungskosten usw. ) auch über den vereinbarten Zeitraum dieses
Mietvertrages hinaus zu sperren, indem der Softwarefreischaltungsschlüssel entweder für
ungültig erklärt und/oder dem Mieter kein neuer Freischaltungsschlüssel für die Affiliate - Partnerprogramm Software
zugeteilt und/oder die Domain auf der die Affiliate - Partnerprogramm Software läuft gesperrt wird. Dem Mieter ist es
dann nicht mehr möglich die Affiliate - Partnerprogramm Software in dem von ihm gewünschten und/oder in dem
vertraglich vereinbarten Umfang einzusetzen.
Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegen den Vermieter und/oder
Softwarehersteller können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.
Kommt der Mieter mit mindestens zwei Monatsraten in Verzug oder zahlt der Mieter auf eine
Mahnung des Vermieters nicht fristgerecht, berechtigt dies den Vermieter zur sofortigen
Sperrung der Affiliate - Partnerprogramm Software und/oder sofortigen Sperrung der Domain auf welcher die Affiliate - Partnerprogramm Software
läuft und/oder Kündigung des Mietverhältnisses zum Ende des jeweils laufenden Monats.
Auch dann sind Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegen den Vermieter und/oder
Softwarehersteller ausgeschlossen.
Eine Rückerstattung geleisteter Zahlungen durch den Vermieter erfolgt nicht.
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Vermieter wird die zum Paket gehörende
Domain beim jeweiligen NIC gekündigt und zur Registrierung durch Dritte freigegeben,
sofern der Mieter nicht binnen 3 Tagen nach Zugang der Kündigung dem Vermieter
schriftlich den neuen Provider benennt zu welchem die Domain nach Vertragsende umziehen
soll.
Die Aufrechnung durch den Mieter ist nur mit vom Vermieter anerkannten oder gerichtlich
festgestellten Forderungen möglich.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter und/oder Softwarehersteller an
Dritte ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist auch die gerichtliche Geltendmachung der
Ansprüche durch Dritte in eigenem Namen ausgeschlossen.
6. Haftung des Vermieters, Softwareherstellers
Der Vermieter und/oder der Softwarehersteller haften nicht für Schäden, insbesondere für
unvollständige und/oder falsche Daten und/oder Datenverlust, welche sich aus der Nutzung
der Affiliate - Partnerprogramm Software und/oder sonstigen Betriebsstörungen beim Mieter und/oder auf dessen
Rechnern/Speicherplätzen/Netzwerken etc. ergeben, weder aufgrund vertraglicher, noch
aufgrund außervertraglicher Anspruchsgrundlagen, es sei den das der Vermieter und/oder
Softwarehersteller und/oder ein von ihnen beauftragter Erfüllungsgehilfe eine wesentliche
Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Art und Weise verletzt hat oder der
Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung bei Personenschäden aufgrund von Fehlern
zugesicherter Eigenschaften und sonstiger zwingender gesetzliche Regelungen wird davon
nicht berührt.
Ansprüche auf Schadenersatz verjähren – außer im Falle vorsätzlicher Schädigung -
innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des den Schaden verursachenden
Ereignisses durch den Mieter.
7. Datenschutz
Der Vermieter und/oder der Softwarehersteller erheben, speichern, verarbeiten und
nutzen personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung und Abwicklung dieses Vertrages einschließlich
der sich daraus ergebenden Nachwirkungen und/oder im Rahmen der Lizenzerteilung.
8. Widerrufsrecht
Es gilt als vereinbart das Vorschriften über gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher
aufgrund des Fernabsatzrechtes oder anderer hier nicht erwähnter verbraucherschützender
Vorschriften nicht auf diesen Vertrag - auch nicht analog - anwendbar sind.
9. Nebenabreden, Schriftformklausel
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Jede Änderung und/oder Ergänzung bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt gleichfalls in Bezug auf die Schriftformklausel
10. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder der einbezogenen Lizenzbestimmungen
und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partnerprogramm - Affiliate Software Herstellers Kohnlesoft, Andreas
Kohnle, Brühlgasse 4, D-73467 Dirgenheim, Germany und/oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Vitaball® Technologies Ltd., Strassberger Strasse 29, D-08527
Plauen, Germany und gleich aus welchem Rechtsgrund, ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die
Parteien, eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am
nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben, oder nach dem Sinne und
Zweck gewollt haben würden, sofern sie den Punkt beachtet hätten.
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Plauen/Sachsen, ( Bundesrepublik
Deutschland ).
Dasselbe gilt für gegen den Vermieter und/oder Softwarehersteller gerichtete Klagen des
Mieters oder wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Für Klagen gegen den Leasingnehmer – sofern nicht Kaufmann - mit allgemeinem
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland ist dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort maßgeblich, sofern im Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt.
Auf diesen Vertrag und seine Nachwirkungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter gleichzeitigem Ausschluss des UN-Rechts Anwendung.
Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen besteht nicht. Die
Verfügbarkeit kann nur im Rahmen der technischen Gegebenheiten gewährleistet werden.
Eine Nichtverfügbarkeit begründet insbesondere keinerlei Schadensersatzansprüche des Mieters.
Stand: 14.09.2006 - als PDF Dokument aufrufen
Vitaball® Technologies Ltd., Strassberger Strasse 29, D-08527 Plauen, Germany
|