- Nutzungsrecht
- Zahlung Leasingraten, Kauf zum Festpreis
- Gewährleistung, Instandhaltung, Instandsetzung; Haftung des
Leasingnehmers
- Beginn und Ende des Vertrages
- Verzug, Aufrechnung, Abtretung
- Haftung des Leasinggebers, Softwareherstellers
- Datenschutz
- Widerrufsrecht
- Nebenabreden, Schriftformklausel
- Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges
1. Nutzungsrecht
1.1. Die Partnerprogramm - Affiliate Software bleibt während der gesamten Vertragsdauer und darüber hinaus Eigentum des Herstellers der Software.
Der Leasinggeber räumt dem Leasingnehmer im Auftrag des Herstellers für die gesamte
Vertragsdauer ein zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ( Lizenz ) an
der zur Nutzung übergebenen Partnerprogramm - Affiliate Software ein.
Unabhängig davon gelten die Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers in der jeweils bei
Vertragsschluss gültigen Fassung und dem jeweils bei Vertragsschluss vereinbarten Umfang.
Der Leasingnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und
sonstiger nationaler und internationaler Rechtsvorschriften.
Der Leasingnehmer ist nicht berechtigt das eingeräumte Nutzungsrecht an der zur Nutzung
übergebenen Partnerprogramm - Affiliate Software ohne Zustimmung des Leasinggebers und/oder des
Softwareherstellers zu veräußern, zu übertragen, zu vermieten und/oder sonst Dritten
entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung – auch Mitbenutzung - anzubieten und/oder in
irgend einer Form zu überlassen, außer der Nutzung im Rahmen der von der Partnerprogramm - Affiliate Software selbst
gewährten Möglichkeiten ( Teilnahme am Partnerprogramm des Leasingnehmers ).
Der Leasingnehmer darf die zur Nutzung übergebene Partnerprogramm - Affiliate Software gleichzeitig nur auf einem
Rechner und/oder unter einer TLD - Endung bzw. einer Netzwerkadresse nutzen, es sei den
der Leasinggeber und/oder der Softwarehersteller haben im Rahmen des mit dem
Leasingnehmer vereinbarten Vertrages/der dem Leasingnehmer überlassenen Lizenz
ausdrücklich die mehrfache Nutzung gestattet.
Eine mehrfache Nutzung liegt vor, wenn sich die zur Nutzung übergebene Partnerprogramm - Affiliate Software auf mehr
als einem Speichermedium befindet und/oder unter einer anderen TLD – Endung bzw.
Netzwerkadresse als der dem Vertrag/der Lizenz zugrunde liegenden durch Dritte – direkt
und/oder indirekt mittels Weiterleitung ( verdeckt und/oder offen ) - abrufbar ist.
1.2. Die Partnerprogramm - Affiliate Software wird unter der gewünschten Domain vom Leasinggeber vorinstalliert, wenn die Domain beim Leasinggeber gehostet wird oder die Installation ausdrücklich zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer schriftlich vereinbart wurde. Die individuelle Einrichtung ( z.B. Gestaltung der Webseiten, des Impressums, Ausbringen
der Werbemittel etc. ) obliegt – sofern im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde – ausschließlich dem Leasingnehmer.
1.3. Der Leasinggeber sichert zu, dass er vom Hersteller der Partnerprogramm - Affiliate Software beauftragt und
entsprechend bevollmächtigt ist alle Erklärungen in Bezug auf dieses
Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung abzugeben, insbesondere die Übertragung des
nicht ausschließlichen, zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes für die Dauer dieses Vertrages und für den nachfolgenden Kauf zum Festpreis gemäß den Lizenzbestimmungen des Herstellers vorzunehmen und bei Verstoß des Leasingnehmers gegen diese Bestimmungen und/oder die Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers jederzeit wieder zu entziehen.
1.4. Der Leasingnehmer verpflichtet sich von der Partnerprogramm - Affiliate Software und allen Daten die unmittelbar
oder mittelbar in die Partnerprogramm - Affiliate Software eingebunden oder zur Nutzung der Software dienlich sind,
mindestens ein Mal täglich eine vollständige Sicherungskopie nach den neuesten technischen
Möglichkeiten zu erstellen und diese Sicherungskopie nach den neuesten technischen
Möglichkeiten vollständig auf einem Datenträger zu sichern, der nicht identisch mit
demjenigen bzw. denjenigen Datenträger ist/sind auf welchen die Partnerprogramm - Affiliate Software und/oder die
Daten schon abgespeichert bzw. zum Abruf durch Dritte bereitgehalten werden.
Sofern es zum Vertragsumfang gehört, dass die Software unter der zum Paket gehörenden Domain auf den Servern des Leasinggebers läuft, erhält der Leasingnehmer für die Datensicherung die FTP-Zugangsdaten.
1.5. Die Laufzeit der zum Paket gehörenden Domain richtet sich - sofern die Domain beim Leasinggeber gehostet wird - grundsätzlich nach der vom jeweiligen NIC ( Network Information Center = die zuständige Registrierungsstelle ) vorgegebenen Registrierungsdauer. Eine vorzeitige Kündigung der Domain oder eine Umzug zu einem anderen Provider ( KK ) ist jederzeit, nicht jedoch vor Ablauf der vereinbarten Leasingzeit möglich. Eine Erstattung der bis zum Ende der laufenden Registrierungsdauer bei vorzeitiger Kündigung bzw. Umzug nicht verbrauchten Registrierungsgebühren erfolgt nicht.
Der Leasingnehmer wird durch den Leasinggeber als Inhaber und Admin-C der Domain beim jeweiligen NIC eingetragen, sofern der Einsatz der Partnerprogramm Affiliate Software auf einer Domain erfolgt, die beim Leasinggeber nach Neuregistrierung oder Umzug ( KK ) gehostet werden soll.
Der Leasingnehmer sichert zu, dass die von ihm gewünschte und zum Einsatz der Partnerprogramm Affiliate Software vorgesehene Domain den gesetzlichen
Bestimmungen der Herkunftsländer und der Vergaberichtlinien des jeweiligen NIC nicht
entgegensteht und insbesondere keine Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen
Schutzrechten Dritter verletzt und darüber hinaus auch den allgemeinen Gesetzen der
Verwendungsländer nicht widerspricht.
Verletzt der Leasingnehmer diese Verpflichtungen und entstehen dadurch Ansprüche Dritter
gegen den Leasinggeber und/oder Softwarehersteller und/oder wendet/en der Leasinggeber
und/oder Softwarehersteller zu einer Rechtsverfolgung und/oder einer Rechtsverteidigung
aufgrund eines solchen Verstoßes des Leasingnehmers Kosten auf, so ist der Leasingnehmer
verpflichtet den Leasinggeber und/oder den Softwarehersteller unverzüglich und unter
Verzicht auf jegliche Einrede und/oder Einwendung von diesen Ansprüchen und/oder den zu
ihrer Abwehr und/oder den zur Rechtsverfolgung aufgewendeten Kosten freizustellen.
2. Zahlung Leasingraten, Kauf zum Festpreis
Der Leasingnehmer verpflichtet sich für die gewählte Version der Affiliate Software während der gesamten
Vertragsdauer die Leasingraten zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer an den
Leasinggeber zu entrichten.
Die Leasingraten sind monatlich zum Ersten fällig und werden vom Leasinggeber
vereinbarungsgemäß beim Leasingnehmer eingezogen.
Sollte der Leasingnehmer am Ende dieses Vertrages die Kaufoption zum Festpreis wählen, so
verpflichtet sich der Leasingnehmer den genannten Kaufpreis zzgl. der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Leasinggeber zu entrichten.
3. Gewährleistung, Instandhaltung, Instandsetzung; Haftung des
Leasingnehmers
Der Leasinggeber gewährleistet zusammen mit dem Softwarehersteller während der Laufzeit
dieses Vertrages die vertragsgemäße Nutzung der Partnerprogramm - Affiliate Software.
Der Leasingnehmer ist verpflichtet die Partnerprogramm - Affiliate Software nur in dem vereinbarten und von der
Software selbst vorgegebenen Umfang zu nutzen ( insbesondere ist jeder Eingriff in den Quellcode der Partnerprogramm Software oder das Löschen bzw. Verändern der Dateien über das FTP – Verzeichnis zu unterlassen ). Die Bedienung der Affiliate - Partnerprogramm Software darf nur über den Admin – Zugang durch Aufruf im Webbrowser erfolgen.
Jede über diese von der Partnerprogramm - Affiliate Software selbst vorgegebene Nutzungsmöglichkeit hinausgehende
Nutzung der Software berechtigt den Leasinggeber und/oder Softwarehersteller
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche ganz oder teilweise abzulehnen. Der Nachweis,
dass die Nutzung der Partnerprogramm - Affiliate Software vertragsgemäß erfolgte, obliegt in jedem Fall dem
Leasingnehmer.
Jeder festgestellte oder auch nur vermutete Fehler der Partnerprogramm - Affiliate Software ist dem Leasinggeber
und/oder Softwarehersteller unverzüglich nach Kenntnisnahme in Schriftform anzuzeigen.
Der Leasingnehmer ist verpflichtet an der Beseitigung von Softwarefehlern mitzuwirken,
indem er dem Leasinggeber und/oder Softwarehersteller etwa Server- oder Hostzugang
einräumt. Sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Leasingnehmers gegen
den Leasinggeber und/oder Hersteller erlöschen, wenn der Leasingnehmer dieser
Obliegenheit nicht unverzüglich nachkommt.
Der Leasingnehmer nimmt zur Kenntnis, dass für Zeiten der Durchführung von Arbeiten an der Affiliate Software die Partnerprogramm Software nicht genutzt werden kann. Ansprüche jeglicher Art für Ausfälle
der Software in dieser Zeit können nicht geltend gemacht werden.
Leasinggeber und/oder Softwarehersteller werden im Rahmen des möglichen dem
Leasingnehmer für Mängel die auf eine nicht vertragsgemäße Nutzung der Partnerprogramm - Affiliate Software
und/oder eine verspätete Anzeige von Softwarefehlern zurückzuführen sind, Support unter
Zugrundelegung eines Stundensatzes von 40 EUR Netto pro angefangene Arbeitsstunde
anbieten. Auch dabei ist der Leasingnehmer verpflichtet durch Einräumung eines Server oder
Hostzuganges an der Fehlerbeseitigung mitzuwirken.
Etwaige Fehler der Partnerprogramm - Affiliate Software berechtigen den Leasingnehmer nicht zur Minderung, zum Rücktritt oder zur Zurückbehaltung monatlicher Leasingraten. Ebenso sind Ansprüche auf Rückzahlung bereits
entrichteter Leasingraten ausgeschlossen.
Verletzt der Leasingnehmer Verpflichtungen aus diesem Vertrag und/oder im Rahmen der
Softwarenutzung/Domainregistrierung/Domainnutzung, indem er etwa Rechte Dritter
verletzt und/oder in anderer Weise gegen Gesetz und/oder geltendes Recht verstößt und
entstehen dadurch Ansprüche Dritter gegen den Leasinggeber und/oder Softwarehersteller
und/oder wendet/en der Leasinggeber und/oder Softwarehersteller zu einer
Rechtsverfolgung und/oder einer Rechtsverteidigung aufgrund eines Verstoßes des
Leasingnehmers Kosten auf, so ist der Leasingnehmer verpflichtet den Leasinggeber
und/oder den Softwarehersteller unverzüglich und unter Verzicht auf jegliche Einrede
und/oder Einwendung von diesen Ansprüchen und/oder den zu ihrer Abwehr und/oder den
zur Rechtsverfolgung aufgewendeten Kosten freizustellen.
4. Beginn und Ende des Vertrages
Der Leasingnehmer sichert mit der Unterzeichnung dieses Vertrages zu, dass er gewerblich oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und voll geschäftsfähig, soweit einschlägig bevollmächtigt und zur Vertretung berechtigt bzw. bei Personengesellschaften oder juristischen Personen rechtsfähig ist.
Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien zustande und endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer ohne das es einer gesonderten Kündigungserklärung bedarf.
Mit der Beendigung des Vertrages erlöschen alle erteilten Nutzungsrechte an der
überlassenen Partnerprogramm - Affiliate Software automatisch, sofern der Leasingnehmer kein Anschlussleasing oder
eine Anschlussmiete durchführt oder von seinem Recht auf Kauf zum Festpreis in oben
genanntem Umfang Gebrauch macht.
Im Fall der Beendigung des Vertrages ist der Leasingnehmer verpflichtet die Partnerprogramm - Affiliate Software an
den Leasinggeber und/oder den Softwarehersteller auf eigene Kosten des Leasingnehmers
heraus zu geben bzw. vollständig am Speicherort zu löschen und alle sonstigen – auch
schriftliche Unterlagen und eigene Aufzeichnungen zur Partnerprogramm - Affiliate Software und deren Nutzung – auf
eigene Kosten des Leasingnehmers an den Leasinggeber und/oder den Softwarehersteller zu
übersenden bzw. nach Aufforderung durch den Leasinggeber und/oder den
Softwarehersteller sofort und dauerhaft auf eigene Kosten des Leasingnehmers zu
vernichten.
Dies gilt nicht sofern im Einzellfall mit dem Leasingnehmer zwischen Leasinggeber und/oder
dem Softwarehersteller ausdrücklich eine andere Vereinbarung in schriftlicher Form
getroffen wurde.
Die zum Paket gehörende Domain wird beim jeweiligen NIC gekündigt und zur Registrierung
durch Dritte freigegeben, sofern der Leasingnehmer nicht zugleich mit seiner Kündigung den
neuen Provider benennt zu welchem die Domain nach Vertragsende umziehen soll.
5. Verzug, Aufrechnung, Abtretung
Kommt der Leasingnehmer mit einer Monatsrate in Verzug, berechtigt dies den Leasinggeber
nach vorheriger einmaliger Anmahnung säumiger Beträge die Partnerprogramm - Affiliate Software bei fruchtlosem
Fristablauf bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Beträge einschließlich der
entstandenen und bis zum Zahlungsausgleich noch entstehenden Nebenkosten ( z.B. wegen
Rücklastschriften, Mahn- und Vollstreckungskosten usw. ) auch über den vereinbarten
Zeitraum dieses Vertrages hinaus zu sperren, indem der Softwarefreischaltungsschlüssel
entweder für ungültig erklärt und/oder dem Leasingnehmer kein neuer
Freischaltungsschlüssel für die Partnerprogramm - Affiliate Software zugeteilt wird. Dem Leasingnehmer ist es dann
nicht mehr möglich die Partnerprogramm - Affiliate Software in dem von ihm gewünschten und/oder in dem vertraglich
vereinbarten Umfang einzusetzen.
Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegen den Leasinggeber und/oder
Softwarehersteller können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.
Kommt der Leasingnehmer mit mindestens zwei Monatsraten in Verzug oder zahlt der
Leasingnehmer auf eine Mahnung des Leasinggebers nicht fristgerecht, berechtigt dies den
Leasinggeber zur sofortigen Sperrung der Partnerprogramm - Affiliate Software und/oder Kündigung des
Vertragsverhältnisses zum Ende des jeweils laufenden Monats. Auch dann sind
Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegen den Leasinggeber und/oder
Softwarehersteller ausgeschlossen.
Eine Rückerstattung geleisteter Zahlungen durch den Leasinggeber erfolgt nicht.
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Leasinggeber wird die zum Paket gehörende
Domain beim jeweiligen NIC gekündigt und zur Registrierung durch Dritte freigegeben,
sofern der Leasingnehmer nicht binnen 3 Tagen nach Zugang der Kündigung dem
Leasinggeber schriftlich den neuen Provider benennt zu welchem die Domain nach
Vertragsende umziehen soll.
Die Aufrechnung durch den Leasingnehmer ist nur mit vom Leasinggeber anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen möglich.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Leasinggeber und/oder Softwarehersteller an
Dritte ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist auch die gerichtliche Geltendmachung der
Ansprüche durch Dritte in eigenem Namen ausgeschlossen.
6. Haftung des Leasinggebers, Softwareherstellers
Der Leasinggeber und/oder der Softwarehersteller haften nicht für Ver- und Aufwendungen des Leasingnehmers sowie für Schäden, insbesondere
für unvollständige und/oder falsche Daten und/oder Datenverlust, welche sich aus der
Nutzung der Partnerprogramm - Affiliate Software und/oder sonstigen Betriebsstörungen beim Leasingnehmer und/oder
auf dessen Rechnern/Speicherplätzen/Netzwerken etc. ergeben, weder aufgrund
vertraglicher, noch aufgrund außervertraglicher Anspruchsgrundlagen, es sei den das der
Leasinggeber und/oder Softwarehersteller und/oder ein von ihnen beauftragter
Erfüllungsgehilfe eine wesentliche Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden
Art und Weise verletzt hat oder der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung bei Personenschäden
aufgrund von Fehlern zugesicherter Eigenschaften und sonstiger zwingender gesetzliche
Regelungen wird davon nicht berührt.
Ansprüche auf Schadenersatz verjähren – außer im Falle vorsätzlicher Schädigung -
innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des den Schaden verursachenden
Ereignisses durch den Leasingnehmer.
7. Datenschutz
Der Leasinggeber und/oder der Softwarehersteller erheben, speichern, verarbeiten und
nutzen personenbezogene Daten des Leasingnehmers ausschließlich im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung und Abwicklung dieses Vertrages einschließlich
der sich daraus ergebenden Nachwirkungen und/oder im Rahmen der Lizenzerteilung.
8. Widerrufsrecht
Es gilt als vereinbart das Vorschriften über gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher aufgrund des Fernabsatzrechtes, für Verbraucherdarlehen, Ratenzahlungsvereinbarungen oder Miet- und Pachtverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher oder anderer hier nicht erwähnter verbraucherschützender Vorschriften nicht auf diesen Vertrag – auch nicht analog - anwendbar sind.
9. Nebenabreden, Schriftformklausel
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Jede Änderung und/oder Ergänzung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt gleichfalls in Bezug auf die Schriftformklausel
10. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder der einbezogenen Lizenzbestimmungen
und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partnerprogramm - Affiliate Software Herstellers Kohnlesoft, Andreas
Kohnle, Brühlgasse 4, D-73467 Dirgenheim, Germany und/oder der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Vitaball® Technologies Ltd., gleich aus welchem Rechtsgrund, ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die
Parteien, eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am
nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben, oder nach dem Sinne und
Zweck gewollt haben würden, sofern sie den Punkt beachtet hätten.
Ist der Leasingnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag Nürnberg.
Dasselbe gilt für gegen den Leasinggeber und/oder Softwarehersteller gerichtete Klagen des
Leasingnehmers oder wenn der Leasingnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Für Klagen gegen den Leasingnehmer – sofern nicht Kaufmann - mit allgemeinem
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland ist dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort maßgeblich, sofern im Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt.
Auf diesen Vertrag und seine Nachwirkungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter gleichzeitigem Ausschluss des UN-Rechts Anwendung.
Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen besteht nicht. Die
Verfügbarkeit kann nur im Rahmen der technischen Gegebenheiten gewährleistet werden.
Eine Nichtverfügbarkeit begründet insbesondere keinerlei Schadensersatzansprüche des
Leasingnehmers.
Stand: 19.09.2011 - als PDF Dokument aufrufen
Vitaball Technologies Ltd., c/o Rechtsanwalt Ulrich Barth, Friedrichstraße 171, Einstein Palais, D-10117 Berlin, Germany
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