One apple a day keeps the doctor away. Vitaball Technologies Ltd.

::Kontakt   ::Login

::Home

::Miete
::Startup
::Professional
::CopyrightFree
::Bedingungen

::Leasing
::Startup
::Professional
::CopyrightFree
::Bedingungen

::Ratenzahlung
::Startup
::Professional
::CopyrightFree
::Bedingungen

::Kauf
::Startup
::Professional
::CopyrightFree
::Bedingungen

::Domainpreise

AGB
Datenschutz
Impressum

Besondere Bedingungen für Leasingverträge der Firma Vitaball® Technologies Ltd. über die Partnerprogramm - Affiliate Software „Partnerseller®“

  1. Nutzungsrecht
  2. Zahlung Leasingraten, Kauf zum Festpreis
  3. Gewährleistung, Instandhaltung, Instandsetzung; Haftung des Leasingnehmers
  4. Beginn und Ende des Vertrages
  5. Verzug, Aufrechnung, Abtretung
  6. Haftung des Leasinggebers, Softwareherstellers
  7. Datenschutz
  8. Widerrufsrecht
  9. Nebenabreden, Schriftformklausel
  10. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges

1. Nutzungsrecht

1.1. Die Partnerprogramm - Affiliate Software bleibt während der gesamten Vertragsdauer und darüber hinaus Eigentum des Herstellers der Software.

Der Leasinggeber räumt dem Leasingnehmer im Auftrag des Herstellers für die gesamte Vertragsdauer ein zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ( Lizenz ) an der zur Nutzung übergebenen Partnerprogramm - Affiliate Software ein.

Unabhängig davon gelten die Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung und dem jeweils bei Vertragsschluss vereinbarten Umfang.

Der Leasingnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen und sonstiger nationaler und internationaler Rechtsvorschriften.

Der Leasingnehmer ist nicht berechtigt das eingeräumte Nutzungsrecht an der zur Nutzung übergebenen Partnerprogramm - Affiliate Software ohne Zustimmung des Leasinggebers und/oder des Softwareherstellers zu veräußern, zu übertragen, zu vermieten und/oder sonst Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung – auch Mitbenutzung - anzubieten und/oder in irgend einer Form zu überlassen, außer der Nutzung im Rahmen der von der Partnerprogramm - Affiliate Software selbst gewährten Möglichkeiten ( Teilnahme am Partnerprogramm des Leasingnehmers ).

Der Leasingnehmer darf die zur Nutzung übergebene Partnerprogramm - Affiliate Software gleichzeitig nur auf einem Rechner und/oder unter einer TLD - Endung bzw. einer Netzwerkadresse nutzen, es sei den der Leasinggeber und/oder der Softwarehersteller haben im Rahmen des mit dem Leasingnehmer vereinbarten Vertrages/der dem Leasingnehmer überlassenen Lizenz ausdrücklich die mehrfache Nutzung gestattet.

Eine mehrfache Nutzung liegt vor, wenn sich die zur Nutzung übergebene Partnerprogramm - Affiliate Software auf mehr als einem Speichermedium befindet und/oder unter einer anderen TLD – Endung bzw. Netzwerkadresse als der dem Vertrag/der Lizenz zugrunde liegenden durch Dritte – direkt und/oder indirekt mittels Weiterleitung ( verdeckt und/oder offen ) - abrufbar ist.

1.2. Die Partnerprogramm - Affiliate Software wird unter der gewünschten Domain vom Leasinggeber vorinstalliert, wenn die Domain beim Leasinggeber gehostet wird oder die Installation ausdrücklich zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer schriftlich vereinbart wurde. Die individuelle Einrichtung ( z.B. Gestaltung der Webseiten, des Impressums, Ausbringen der Werbemittel etc. ) obliegt – sofern im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde – ausschließlich dem Leasingnehmer.

1.3. Der Leasinggeber sichert zu, dass er vom Hersteller der Partnerprogramm - Affiliate Software beauftragt und entsprechend bevollmächtigt ist alle Erklärungen in Bezug auf dieses Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung abzugeben, insbesondere die Übertragung des nicht ausschließlichen, zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes für die Dauer dieses Vertrages und für den nachfolgenden Kauf zum Festpreis gemäß den Lizenzbestimmungen des Herstellers vorzunehmen und bei Verstoß des Leasingnehmers gegen diese Bestimmungen und/oder die Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers jederzeit wieder zu entziehen.

1.4. Der Leasingnehmer verpflichtet sich von der Partnerprogramm - Affiliate Software und allen Daten die unmittelbar oder mittelbar in die Partnerprogramm - Affiliate Software eingebunden oder zur Nutzung der Software dienlich sind, mindestens ein Mal täglich eine vollständige Sicherungskopie nach den neuesten technischen Möglichkeiten zu erstellen und diese Sicherungskopie nach den neuesten technischen Möglichkeiten vollständig auf einem Datenträger zu sichern, der nicht identisch mit demjenigen bzw. denjenigen Datenträger ist/sind auf welchen die Partnerprogramm - Affiliate Software und/oder die Daten schon abgespeichert bzw. zum Abruf durch Dritte bereitgehalten werden.

Sofern es zum Vertragsumfang gehört, dass die Software unter der zum Paket gehörenden Domain auf den Servern des Leasinggebers läuft, erhält der Leasingnehmer für die Datensicherung die FTP-Zugangsdaten.

1.5. Die Laufzeit der zum Paket gehörenden Domain richtet sich - sofern die Domain beim Leasinggeber gehostet wird - grundsätzlich nach der vom jeweiligen NIC ( Network Information Center = die zuständige Registrierungsstelle ) vorgegebenen Registrierungsdauer. Eine vorzeitige Kündigung der Domain oder eine Umzug zu einem anderen Provider ( KK ) ist jederzeit, nicht jedoch vor Ablauf der vereinbarten Leasingzeit möglich. Eine Erstattung der bis zum Ende der laufenden Registrierungsdauer bei vorzeitiger Kündigung bzw. Umzug nicht verbrauchten Registrierungsgebühren erfolgt nicht.

Der Leasingnehmer wird durch den Leasinggeber als Inhaber und Admin-C der Domain beim jeweiligen NIC eingetragen, sofern der Einsatz der Partnerprogramm Affiliate Software auf einer Domain erfolgt, die beim Leasinggeber nach Neuregistrierung oder Umzug ( KK ) gehostet werden soll.

Der Leasingnehmer sichert zu, dass die von ihm gewünschte und zum Einsatz der Partnerprogramm Affiliate Software vorgesehene Domain den gesetzlichen Bestimmungen der Herkunftsländer und der Vergaberichtlinien des jeweiligen NIC nicht entgegensteht und insbesondere keine Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten Dritter verletzt und darüber hinaus auch den allgemeinen Gesetzen der Verwendungsländer nicht widerspricht.

Verletzt der Leasingnehmer diese Verpflichtungen und entstehen dadurch Ansprüche Dritter gegen den Leasinggeber und/oder Softwarehersteller und/oder wendet/en der Leasinggeber und/oder Softwarehersteller zu einer Rechtsverfolgung und/oder einer Rechtsverteidigung aufgrund eines solchen Verstoßes des Leasingnehmers Kosten auf, so ist der Leasingnehmer verpflichtet den Leasinggeber und/oder den Softwarehersteller unverzüglich und unter Verzicht auf jegliche Einrede und/oder Einwendung von diesen Ansprüchen und/oder den zu ihrer Abwehr und/oder den zur Rechtsverfolgung aufgewendeten Kosten freizustellen.

2. Zahlung Leasingraten, Kauf zum Festpreis

Der Leasingnehmer verpflichtet sich für die gewählte Version der Affiliate Software während der gesamten Vertragsdauer die Leasingraten zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Leasinggeber zu entrichten.

Die Leasingraten sind monatlich zum Ersten fällig und werden vom Leasinggeber vereinbarungsgemäß beim Leasingnehmer eingezogen.

Sollte der Leasingnehmer am Ende dieses Vertrages die Kaufoption zum Festpreis wählen, so verpflichtet sich der Leasingnehmer den genannten Kaufpreis zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Leasinggeber zu entrichten.

3. Gewährleistung, Instandhaltung, Instandsetzung; Haftung des Leasingnehmers

Der Leasinggeber gewährleistet zusammen mit dem Softwarehersteller während der Laufzeit dieses Vertrages die vertragsgemäße Nutzung der Partnerprogramm - Affiliate Software.

Der Leasingnehmer ist verpflichtet die Partnerprogramm - Affiliate Software nur in dem vereinbarten und von der Software selbst vorgegebenen Umfang zu nutzen ( insbesondere ist jeder Eingriff in den Quellcode der Partnerprogramm Software oder das Löschen bzw. Verändern der Dateien über das FTP – Verzeichnis zu unterlassen ). Die Bedienung der Affiliate - Partnerprogramm Software darf nur über den Admin – Zugang durch Aufruf im Webbrowser erfolgen.

Jede über diese von der Partnerprogramm - Affiliate Software selbst vorgegebene Nutzungsmöglichkeit hinausgehende Nutzung der Software berechtigt den Leasinggeber und/oder Softwarehersteller Gewährleistungs- und Haftungsansprüche ganz oder teilweise abzulehnen. Der Nachweis, dass die Nutzung der Partnerprogramm - Affiliate Software vertragsgemäß erfolgte, obliegt in jedem Fall dem Leasingnehmer.

Jeder festgestellte oder auch nur vermutete Fehler der Partnerprogramm - Affiliate Software ist dem Leasinggeber und/oder Softwarehersteller unverzüglich nach Kenntnisnahme in Schriftform anzuzeigen. Der Leasingnehmer ist verpflichtet an der Beseitigung von Softwarefehlern mitzuwirken, indem er dem Leasinggeber und/oder Softwarehersteller etwa Server- oder Hostzugang einräumt. Sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Leasingnehmers gegen den Leasinggeber und/oder Hersteller erlöschen, wenn der Leasingnehmer dieser Obliegenheit nicht unverzüglich nachkommt.

Der Leasingnehmer nimmt zur Kenntnis, dass für Zeiten der Durchführung von Arbeiten an der Affiliate Software die Partnerprogramm Software nicht genutzt werden kann. Ansprüche jeglicher Art für Ausfälle der Software in dieser Zeit können nicht geltend gemacht werden.

Leasinggeber und/oder Softwarehersteller werden im Rahmen des möglichen dem Leasingnehmer für Mängel die auf eine nicht vertragsgemäße Nutzung der Partnerprogramm - Affiliate Software und/oder eine verspätete Anzeige von Softwarefehlern zurückzuführen sind, Support unter Zugrundelegung eines Stundensatzes von 40 EUR Netto pro angefangene Arbeitsstunde anbieten. Auch dabei ist der Leasingnehmer verpflichtet durch Einräumung eines Server oder Hostzuganges an der Fehlerbeseitigung mitzuwirken.

Etwaige Fehler der Partnerprogramm - Affiliate Software berechtigen den Leasingnehmer nicht zur Minderung, zum Rücktritt oder zur Zurückbehaltung monatlicher Leasingraten. Ebenso sind Ansprüche auf Rückzahlung bereits entrichteter Leasingraten ausgeschlossen.

Verletzt der Leasingnehmer Verpflichtungen aus diesem Vertrag und/oder im Rahmen der Softwarenutzung/Domainregistrierung/Domainnutzung, indem er etwa Rechte Dritter verletzt und/oder in anderer Weise gegen Gesetz und/oder geltendes Recht verstößt und entstehen dadurch Ansprüche Dritter gegen den Leasinggeber und/oder Softwarehersteller und/oder wendet/en der Leasinggeber und/oder Softwarehersteller zu einer Rechtsverfolgung und/oder einer Rechtsverteidigung aufgrund eines Verstoßes des Leasingnehmers Kosten auf, so ist der Leasingnehmer verpflichtet den Leasinggeber und/oder den Softwarehersteller unverzüglich und unter Verzicht auf jegliche Einrede und/oder Einwendung von diesen Ansprüchen und/oder den zu ihrer Abwehr und/oder den zur Rechtsverfolgung aufgewendeten Kosten freizustellen.

4. Beginn und Ende des Vertrages

Der Leasingnehmer sichert mit der Unterzeichnung dieses Vertrages zu, dass er gewerblich oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und voll geschäftsfähig, soweit einschlägig bevollmächtigt und zur Vertretung berechtigt bzw. bei Personengesellschaften oder juristischen Personen rechtsfähig ist.

Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien zustande und endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer ohne das es einer gesonderten Kündigungserklärung bedarf.

Mit der Beendigung des Vertrages erlöschen alle erteilten Nutzungsrechte an der überlassenen Partnerprogramm - Affiliate Software automatisch, sofern der Leasingnehmer kein Anschlussleasing oder eine Anschlussmiete durchführt oder von seinem Recht auf Kauf zum Festpreis in oben genanntem Umfang Gebrauch macht.

Im Fall der Beendigung des Vertrages ist der Leasingnehmer verpflichtet die Partnerprogramm - Affiliate Software an den Leasinggeber und/oder den Softwarehersteller auf eigene Kosten des Leasingnehmers heraus zu geben bzw. vollständig am Speicherort zu löschen und alle sonstigen – auch schriftliche Unterlagen und eigene Aufzeichnungen zur Partnerprogramm - Affiliate Software und deren Nutzung – auf eigene Kosten des Leasingnehmers an den Leasinggeber und/oder den Softwarehersteller zu übersenden bzw. nach Aufforderung durch den Leasinggeber und/oder den Softwarehersteller sofort und dauerhaft auf eigene Kosten des Leasingnehmers zu vernichten.

Dies gilt nicht sofern im Einzellfall mit dem Leasingnehmer zwischen Leasinggeber und/oder dem Softwarehersteller ausdrücklich eine andere Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen wurde.

Die zum Paket gehörende Domain wird beim jeweiligen NIC gekündigt und zur Registrierung durch Dritte freigegeben, sofern der Leasingnehmer nicht zugleich mit seiner Kündigung den neuen Provider benennt zu welchem die Domain nach Vertragsende umziehen soll.

5. Verzug, Aufrechnung, Abtretung

Kommt der Leasingnehmer mit einer Monatsrate in Verzug, berechtigt dies den Leasinggeber nach vorheriger einmaliger Anmahnung säumiger Beträge die Partnerprogramm - Affiliate Software bei fruchtlosem Fristablauf bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Beträge einschließlich der entstandenen und bis zum Zahlungsausgleich noch entstehenden Nebenkosten ( z.B. wegen Rücklastschriften, Mahn- und Vollstreckungskosten usw. ) auch über den vereinbarten Zeitraum dieses Vertrages hinaus zu sperren, indem der Softwarefreischaltungsschlüssel entweder für ungültig erklärt und/oder dem Leasingnehmer kein neuer Freischaltungsschlüssel für die Partnerprogramm - Affiliate Software zugeteilt wird. Dem Leasingnehmer ist es dann nicht mehr möglich die Partnerprogramm - Affiliate Software in dem von ihm gewünschten und/oder in dem vertraglich vereinbarten Umfang einzusetzen.

Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegen den Leasinggeber und/oder Softwarehersteller können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.

Kommt der Leasingnehmer mit mindestens zwei Monatsraten in Verzug oder zahlt der Leasingnehmer auf eine Mahnung des Leasinggebers nicht fristgerecht, berechtigt dies den Leasinggeber zur sofortigen Sperrung der Partnerprogramm - Affiliate Software und/oder Kündigung des Vertragsverhältnisses zum Ende des jeweils laufenden Monats. Auch dann sind Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegen den Leasinggeber und/oder Softwarehersteller ausgeschlossen.

Eine Rückerstattung geleisteter Zahlungen durch den Leasinggeber erfolgt nicht.

Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Leasinggeber wird die zum Paket gehörende Domain beim jeweiligen NIC gekündigt und zur Registrierung durch Dritte freigegeben, sofern der Leasingnehmer nicht binnen 3 Tagen nach Zugang der Kündigung dem Leasinggeber schriftlich den neuen Provider benennt zu welchem die Domain nach Vertragsende umziehen soll.

Die Aufrechnung durch den Leasingnehmer ist nur mit vom Leasinggeber anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen möglich.

Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Leasinggeber und/oder Softwarehersteller an Dritte ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist auch die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch Dritte in eigenem Namen ausgeschlossen.

6. Haftung des Leasinggebers, Softwareherstellers

Der Leasinggeber und/oder der Softwarehersteller haften nicht für Ver- und Aufwendungen des Leasingnehmers sowie für Schäden, insbesondere für unvollständige und/oder falsche Daten und/oder Datenverlust, welche sich aus der Nutzung der Partnerprogramm - Affiliate Software und/oder sonstigen Betriebsstörungen beim Leasingnehmer und/oder auf dessen Rechnern/Speicherplätzen/Netzwerken etc. ergeben, weder aufgrund vertraglicher, noch aufgrund außervertraglicher Anspruchsgrundlagen, es sei den das der Leasinggeber und/oder Softwarehersteller und/oder ein von ihnen beauftragter Erfüllungsgehilfe eine wesentliche Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Art und Weise verletzt hat oder der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung bei Personenschäden aufgrund von Fehlern zugesicherter Eigenschaften und sonstiger zwingender gesetzliche Regelungen wird davon nicht berührt.

Ansprüche auf Schadenersatz verjähren – außer im Falle vorsätzlicher Schädigung - innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des den Schaden verursachenden Ereignisses durch den Leasingnehmer.

7. Datenschutz

Der Leasinggeber und/oder der Softwarehersteller erheben, speichern, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Leasingnehmers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung und Abwicklung dieses Vertrages einschließlich der sich daraus ergebenden Nachwirkungen und/oder im Rahmen der Lizenzerteilung.

8. Widerrufsrecht

Es gilt als vereinbart das Vorschriften über gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher aufgrund des Fernabsatzrechtes, für Verbraucherdarlehen, Ratenzahlungsvereinbarungen oder Miet- und Pachtverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher oder anderer hier nicht erwähnter verbraucherschützender Vorschriften nicht auf diesen Vertrag – auch nicht analog - anwendbar sind.

9. Nebenabreden, Schriftformklausel

Nebenabreden wurden nicht getroffen. Jede Änderung und/oder Ergänzung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt gleichfalls in Bezug auf die Schriftformklausel

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder der einbezogenen Lizenzbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partnerprogramm - Affiliate Software Herstellers Kohnlesoft, Andreas Kohnle, Brühlgasse 4, D-73467 Dirgenheim, Germany und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vitaball® Technologies Ltd., Strassberger Strasse 29, D-08527 Plauen, Germany und gleich aus welchem Rechtsgrund, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien, eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben, oder nach dem Sinne und Zweck gewollt haben würden, sofern sie den Punkt beachtet hätten.

Ist der Leasingnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Plauen/Sachsen, ( Bundesrepublik Deutschland ).

Dasselbe gilt für gegen den Leasinggeber und/oder Softwarehersteller gerichtete Klagen des Leasingnehmers oder wenn der Leasingnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Für Klagen gegen den Leasingnehmer – sofern nicht Kaufmann - mit allgemeinem Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland ist dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort maßgeblich, sofern im Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt.

Auf diesen Vertrag und seine Nachwirkungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter gleichzeitigem Ausschluss des UN-Rechts Anwendung.

Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen besteht nicht. Die Verfügbarkeit kann nur im Rahmen der technischen Gegebenheiten gewährleistet werden. Eine Nichtverfügbarkeit begründet insbesondere keinerlei Schadensersatzansprüche des Leasingnehmers.

Stand: 14.09.2006 - als PDF Dokument aufrufen

Vitaball® Technologies Ltd., Strassberger Strasse 29, D-08527 Plauen, Germany

DomainCheck

KK-Antrag